Wann Sie bei Aufzählungen ein Komma setzen müssen und wann nicht

Die Anwendung der neuen deutschen Rechtschreibung ist schwierig genug. Das Setzen der Kommas war schon immer problematisch – und die vielen Reformen haben noch mehr Verwirrung gestiftet. Doch wenn Sie eine E-Mail oder einen Brief verschicken, möchten Sie sichergehen, dass er frei von Fehlern ist. Mit diesen Regeln klappt die Kommasetzung jetzt im Handumdrehen.

  1. Trennen Sie die gleichrangigen Teile einer Aufzählung mit einem Komma ab. Beispiele:

     
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    Unser Kundendienst arbeitet zuverlässig, schnell, kompetent.

  2. Sonderfall:

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    Unsere neuen chinesischen Geschäftspartner besichtigen nächste Woche unser Werk.

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    Zwischen „neuen“ und „chinesischen“ steht kein Komma, denn „chinesische Geschäftspartner“ steht dort als ein zusammenhängender Begriff, der durch „neue“ näher definiert wird.

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    Weitere Beispiele:
    „traditionelle schwäbische Küche“ – „aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse“.

  3. Setzen Sie kein Komma, wenn die Teile einer Aufzählung mit Wörtern verbunden sind wie „und“, „oder“, „entweder – oder“, „sowie“ oder „sowohl – als auch“.

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    Beispiele:

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    In unserem Katalog finden Sie unser Angebot an Schuhen sowie Stiefeln und Sandalen.

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