Immer eine ungute Situation: Ihr Chef ist mehrere Tage oder Wochen außer Haus. Wenn Ihr Chef für die Dauer seiner Abwesenheit einen Stellvertreter bestimmt oder es eine Vertretungsregelung gibt, haben Sie es relativ einfach. Statt für Ihren Chef arbeiten Sie dann für dessen Stellvertreter.
Ist das nicht der Fall, müssen Sie vorab klären, wie weit Ihre Befugnisse in dieser Zeit reichen.
Klären Sie die Zugriffsrechte auf den PC Ihres Chefs
Ist Ihr Chef im Urlaub, türmen sich möglicherweise über Wochen wichtige E-Mails in seinem elektronischen Postfach. Das Problem wird noch verschärft, wenn Ihr Chef an seinem Urlaubsort keine Möglichkeit hat, seine E-Mails abzurufen.
Dürfen Sie Mitarbeitern Anweisungen geben?
Wenn ja, dann muss Ihr Chef Ihnen sein Direktionsrecht ausdrücklich übertragen, sofern sich Ihre vorübergehende Weisungsbefugnis nicht bereits aus der Stellvertretungsregelung Ihrer Stellenbeschreibung ergibt.
Das müssen Sie klären, wenn Sie eine Kollegin vertreten
Soweit Sie nach Ihrer Stellenbeschreibung oder einem Geschäftsverteilungsplan eine Kollegin vertreten, sind Ihnen für diese Zeit auch deren Kompetenzen eingeräumt, soweit nichts anderes vereinbart ist. Einschränkungen Ihrer Vertretungsbefugnis können sich aus Ihrer Stellenbeschreibung ergeben. Beispielsweise geht eine Bankvollmacht nicht automatisch auf Sie über.
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