Urlaub vom Büro – das sind Ihre Rechte

Die Urlaubszeit ist meist die schönste Zeit des Jahres. Damit Sie diese Zeit ohne Turbulenzen planen und genießen können, sollten Sie einige rechtliche Fakten kennen und beachten.

  • Kann mein Chef meinen Urlaubsantrag ablehnen? Ihr Chef muss sich zwar bemühen, Ihre Wünsche zu berücksichtigen, aber ,,betriebliche Gründe“ reichen aus, einen Urlaubswunsch nicht zu akzeptieren.
  • Muss der Chef meinen Urlaub genehmigen, wenn ich schon gebucht habe? Sie sollten es vermeiden, Ihren Chef mit solch einer Taktik zu erpressen. Das ist schlecht fürs Betriebsklima. Klären Sie Ihren Urlaubswunsch mit dem Chef, bevor Sie die Reise buchen.
  • Darf mein Chef genehmigten Urlaub zurücknehmen? Wenn Ihr Chef Ihren Urlaub einmal genehmigt hat, ist es rechtlich fastunmöglich, dass er einen Rückzieher macht.
  • Muss ich im Urlaub erreichbar sein? Immer öfter kommt es vor, dass Chefs darauf bestehen, ihre Sekretärin im Urlaub anrufen zu können. Wenn Sie das nicht stört, können Sie dem Wunsch gern entsprechen. Wenn Sie das nicht möchten, dürfen Sie es ablehnen. Vorgesetze haben kein Recht darauf, ihre Mitarbeiter im Urlaub erreichen zu können. Auch das Argument ,,Sie haben doch ein Firmenhandy“ zählt nicht. Selbst wenn die Erreichbarkeit im Urlaub im Arbeitsvertrag festgehalten sein sollte, ist dies nicht rechtens.
  • Ich bin im Urlaub. Kann mein Chef mich zurückholen? Mit Ihrem Urlaubsantritt erlischt Ihre Arbeitspflicht, wie es so schön heißt. Ihr Chef kann nicht darauf bestehen, dass Sie Ihren Urlaub abbrechen.

 

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