Jeder Brief sollte korrekt unterschrieben sein. Kennen Sie alle Details zum Thema Unterschriften? Machen Sie den Test und kreuzen Sie die richtigen Antworten an.
Aufgabe 1:
Sollen Zusätze wie „ppa.“, „i. V.“ und „i. A.“ mit der Hand geschrieben werden?
a) ja b) nein c) egal
Aufgabe 2:
Wo unterschreibt die höherrangige Person?
a) rechts b) links c) egal
Aufgabe 3:
Dürfen Sie über eine Unterschrift stempeln?
a) ja b) nein c) nur in Ausnahmefällen
Aufgabe 4:
Darf die Lesbarkeit einer Unterschrift durch einen Firmenstempel beeinträchtigt werden, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen hat?
a) ja b) nein c) nur in Ausnahmefällen
Aufgabe 5:
Wie viele Leerzeilen sind nach DIN 5008 im Normalfall für die Unterschrift vorgesehen?
a) 3 b) 4 c) 5 d) egal
Lösungen:
Aufgabe 1: a) In der DIN 5008 finden Sie Beispiele, in denen das Vollmachtskürzel mit dem PC geschrieben ist. In § 51 HGB findet sich jedoch diese Formulierung: „Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt.” Also: Der Prokurist muss sein „ppa.“ handschriftlich ergänzen. Fügen Sie deshalb auch Ihr „i. A.“ handschriftlich ein.
Aufgabe 2: b) Die höherrangige Person hat den Vortritt. Der Wichtigere zuerst. Er unterschreibt links.
Aufgabe 3: a) Ja. Warum auch nicht?
Aufgabe 4: a) Ja, Sie dürfen auch in die Unterschrift stempeln.
Aufgabe 5: d) Früher waren es drei Zeilen. Seit der letzten Überarbeitung der DIN können Sie beliebig viele Zeilen für die Unterschrift vorsehen