Sind Sie fit beim Thema Unterschriften?

Jeder Brief sollte korrekt unterschrieben sein. Kennen Sie alle Details zum Thema Unterschriften? Machen Sie den Test und kreuzen Sie die richtigen Antworten an.
 
Aufgabe 1:
Sollen Zusätze wie „ppa.“, „i. V.“ und „i. A.“ mit der Hand geschrieben werden?
a) ja b) nein c) egal
 
Aufgabe 2:
Wo unterschreibt die höherrangige Person?
a) rechts b) links c) egal
 
Aufgabe 3:
Dürfen Sie über eine Unterschrift stempeln?
a) ja b) nein c) nur in Ausnahmefällen
 
Aufgabe 4:
Darf die Lesbarkeit einer Unterschrift durch einen Firmenstempel beeinträchtigt werden, ohne dass dies rechtliche Konsequenzen hat?
a) ja b) nein c) nur in Ausnahmefällen
 
Aufgabe 5:
Wie viele Leerzeilen sind nach DIN 5008 im Normalfall für die Unterschrift vorgesehen?
a) 3 b) 4 c) 5 d) egal
 
 
 
 
 
 
Lösungen:
 
Aufgabe 1: a) In der DIN 5008 finden Sie Beispiele, in denen das Vollmachtskürzel mit dem PC geschrieben ist. In § 51 HGB findet sich jedoch diese Formulierung: „Der Prokurist hat in der Weise zu zeichnen, dass er der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beifügt.” Also: Der Prokurist muss sein „ppa.“ handschriftlich ergänzen. Fügen Sie deshalb auch Ihr „i. A.“ handschriftlich ein.
Aufgabe 2: b) Die höherrangige Person hat den Vortritt. Der Wichtigere zuerst. Er unterschreibt links.
Aufgabe 3: a) Ja. Warum auch nicht?
Aufgabe 4: a) Ja, Sie dürfen auch in die Unterschrift stempeln.
Aufgabe 5: d) Früher waren es drei Zeilen. Seit der letzten Überarbeitung der DIN können Sie beliebig viele Zeilen für die Unterschrift vorsehen
 

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