Müssen Sie an der Weihnachtsfeier Ihres Unternehmens teilnehmen?

Weihnachten - nicht jeder freut sichWenn in diesem Jahr eine Weihnachtsfeier in Ihrem Unternehmen stattfindet, blicken einige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der vielleicht mit gemischten Gefühlen entgegen. Wie ist es bei Ihnen: Freuen Sie sich auf die Veranstaltung, oder ist Ihnen die Teilnahme eher eine lästige Pflicht?

Natürlich kann Sie niemand zwingen, an der Weihnachtsfeier teilzunehmen – es sei denn, diese findet während der Arbeitszeit statt. Dann müssten Sie schon Urlaub nehmen, um der Festivität zu entgehen.

Doch das empfehlen wir Ihnen auf gar keinen Fall. Weihnachtsfeiern während der Arbeitszeit sollten Sie nicht boykottieren. Das würde ein schlechtes Licht auf Sie werfen und wäre sehr unkollegial.

Feiern außerhalb der Arbeitszeit

Wenn Sie einen triftigen Grund haben, nicht zu erscheinen, wie zum Beispiel den einer Krankheit, eines Todesfalls oder Ähnliches, dann wird Ihre Entschuldigung sicher akzeptiert und verstanden werden. Haben Sie keinen guten Absagegrund in petto, besteht zwar trotzdem keine Anwesenheitspflicht, aber Ihre Teilnahme wäre sicher besser für ein angenehmes Miteinander mit den Kollegen und Ihrem Chef. Also glänzen Sie lieber nicht durch Abwesenheit!

Unsere Empfehlung lautet deshalb: Gute Miene zum bösen Spiel machen, auch wenn Sie so gar keine Lust haben.

Vermeiden Sie es auf jeden Fall, deutlich zu machen, dass sie überhaupt keine Lust haben.

Das Sekretärinnen-Handbuch empfiehlt: Wenn Sie auch im Laufe des Abends keinen Gefallen an der Feier gefunden haben, sollten Sie nach dem Essen noch etwa eine halbe Stunde bleiben. Sofort nach dem Essen die Veranstaltung zu verlassen, wäre sehr unhöflich.

Überlegen Sie, warum Sie keine Lust zu der Weihnachtsfeier haben und was Sie ändern können oder welche Rahmenbedingungen sich seit der letzten Feier verändert haben. Vielleicht fällt es Ihnen dann leichter, sich auf das gemeinsame Fest zu freuen. Lassen Sie sich von Kolleginnen, die sich darauf freuen, motivieren.

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