Heißt es „laut Ihren Wünschen“ oder „laut Ihrer Wünsche“?

Eine häufige Stolperfalle bilden Ausdrücke, die mit „laut“ oder „gemäß“ gebildet werden. Mal liest man „laut allgemeinen Bestimmungen“ und mal „laut allgemeiner Bestimmungen“.
 
Doch was ist korrekt?
 
Es geht hier um die Frage, ob Wörter wie „laut“ oder „gemäß“ Präpositionen sind, die mit dem Genitiv oder mit dem Dativ gebildet werden. Präpositionen wie einschließlich, mittels, statt, trotz, während und wegen werden mit dem Genitiv gebildet.
 
Es heißt also korrekt:
  • einschließlich der Kosten
  • mittels eines Kredits
  • statt der Zusage
  • trotz des Einspruchs
  • während der Sendung
  • wegen eines Unfalls
Einige wenige Präpositionen stehen jedoch mit dem Dativ: entgegen, samt, gemäß.
 
So heißt es korrekt – mit dem Dativ gebildet:
  • entgegen Ihren Wünschen
  • samt allem Inventar
  • gemäß internationalem Recht
Falsch:
  • entgegen Ihrer Wünsche
  • samt allen Inventars
  • gemäß internationalen Rechts
Was Sie sich noch merken müssen: Bei „laut“ haben Sie die Wahl zwischen Genitiv und Dativ. Demnach sind „laut Ihren Wünschen“ und „laut Ihrer Wünsche“ gleichermaßen korrekt.
 
Die meisten Präpositionen stehen mit dem Genitiv. Nur „entgegen“, „gemäß“ und „samt“ beharren auf der Bildung mit dem Dativ.

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