„In der Anlage überreichen wir Ihnen (wunschgemäß) …“ Hört sich nach Parkanlage an. Außerdem überreichen Sie nichts – Sie schicken!
„Wunschgemäß“ drückt Distanz aus; „gemäß“ hört sich nach Behördendeutsch an.
„In der Anlage finden Sie …“ Wer findet, muss vorher gesucht haben. Ist das mitgeschickte Material so gut versteckt?
„Beigefügt übersenden wir Ihnen …“ Grammatikalisch betrachtet bezieht sich das „beigefügt“ auf wir, was bedeutet: Der Versender liegt im Umschlag und übersendet. Grammatikalisch korrekt müsste es so heißen: „Wir senden den beigefügten Prospekt.“ Dann bezieht sich „beigefügt“ korrekterweise auf den Prospekt. Es handelt sich dabei um keine sonderlich gelungene Formulierung!
Übersenden: „Senden“ würde reichen.
„Beigefügt erhalten Sie …“ Nun befindet sich der Empfänger im Umschlag.
„Anhängend überreichen wir Ihnen …“ Beliebter Kalauer in der E-Mail-Kommunikation. Unwahrscheinlich, dass Sie anhängen.
„Wie soeben telefonisch besprochen, überreichen wir …“ Standard-Langeweiler-Einstiegssatz, wenn ein Kunde telefonisch um etwas gebeten hat. Und Sie überreichen schon wieder, was nicht geht.
Versuchen Sie es doch einmal mit diesen Alternativen für Ihre Briefe und E-Mails
- „Der mitgeschickte Prospekt informiert Sie über …“
- „Unser Prospekt xy, den Sie heute erhalten, informiert Sie detailliert über …“
- „Sie erhalten heute die Präsentation/Unterlagen zu …“
- „Sie können bei uns unter vielen verschiedenen Lösungen/Modellen/Baureihen wählen. Schmökern Sie einfach durch unseren Prospekt und lassen Sie sich inspirieren.“
- „Gleich nach unserem Telefonat habe ich die Unterlagen zusammengestellt. Sie erhalten mit dieser E-Mail …“
- „Sie erhalten die gewünschten Informationen heute als pdf-Datei.“
- „Sie hatten um schnelle Antwort gebeten – gern. Ich habe Ihnen xy mitgeschickt.“