Sogar manche Juristen schreiben inzwischen nicht mehr ,,gemäß § 333 BGB“, sondern ,,nach § 333 BGB“.
Gleichermaßen überflüssig ist es, zu schreiben: ,,nach Maßgabe der Vorschriften des § 333 BGB“. Auch hier genügt ,,nach § 333 BGB“.
Nicht alles, was amtlich und hochtrabend klingt, ist gut.
Hin und wieder steht für ,,gemäß“ auch ,,laut“. Bleiben Sie nicht auf halbem Wege zwischen Papierdeutsch und gepflegter Sprache stehen. Gehen Sie gleich durchs Ziel.
Die zusammengesetzten Adverbien mit ,,-gemäß“ sind in der Korrespondenz sehr beliebt, da sie in einem Wort eine Situation zusammenfassen: wunschgemäß - ordnungsgemäß - zeitgemäß - fristgemäß - termingemäß - sinngemäß – vereinbarungsgemäß. Diese Wörter sind korrekt, wirken jedoch leider wie erstarrt.
Sie bringen mit folgenden Alternativen Bewegung in Ihre Schreiben
So nicht: | Besser so: |
Wir haben den Auftrag gemäß Ihrem Schreiben inzwischen ausgeführt und bitten um Zahlung laut beiliegender Rechnung. | Wir haben Ihren schriftlichen Auftrag inzwischen ausgeführt. Sie erhalten mit diesem Brief die Rechnung. |
Laut unseren Vereinbarungen haben wir Ihnen eine Vergütung in Höhe von 450 Euro zur Zahlung angewiesen. | Wie vereinbart zahlen wir Ihnen 450 Euro. |
Gemäß Ihrem Listenpreis bestellen wir … | Wir bestellen zu Ihrem Listenpreis … |