In der Praxis sind beide Formen des „Du“ gebräuchlich: Groß- und Kleinschreibung und manchmal sogar ein bunter Mix aus beidem.Wenn Sie für Ihren Chef Briefe an Geschäftspartner schreiben, von denen er einige duzt, andere siezt, richten Sie sich am besten nach den Duden-Vorgaben. Und das sind die Regeln:
Regel 1:
Die Anredepronomen „du“ und „ihr“ dürfen Sie mit all ihren Beugungsformen in Ihrer Korrespondenz und sogar in Urkunden kleinschreiben. „Dürfen“ bedeutet, dass Sie sie auch großschreiben können, wenn Sie wollen. Sie haben also die Wahl. Aber: Ein Mix aus Groß- und Kleinschreibung in einem Dokument ist nicht erlaubt.
Der Redaktions-Tipp: In allen Texten, die im Sekretärinnen Handbuch stehen, schreiben wir das „Du“ klein. Wir finden das besser, weil es mehr Nähe ausdrückt.
Regel 2:
Das Anredepronomen „Sie“ mit all seinen Beugungsformen („Ihr“, „Ihnen“ usw.) müssen Sie nach wie vor immer großschreiben.