Erledigen Sie private Arbeiten für Ihren Chef schnell und effizient

Viele Sekretärinnen verbringen einige Zeit damit, ihren Chef auch privat zu organisieren. Prinzipiell gilt: Solange Ihr Chef Sie nur hin und wieder als Privatsekretärin beschäftigt, kommen Sie seinen Wünschen nach.

Erledigen Sie diese Aufgaben gut, aber ohne viel Aufwand. Beispiel Einkäufe: In Ihrer Schublade haben Sie immer Kataloge von guten Versandhäusern parat. Wenn Ihr Chef Geschenke für die Familie sucht, drücken Sie ihm die Kataloge in die Hand, damit er etwas auswählt. Dann bestellen Sie es. Eine Tour durch Geschäfte lehnen Sie von vornherein ab.

Behandeln Sie private Aufträge wie geschäftliche. Dringendes und Wichtiges machen Sie zuerst. Fragen Sie auch hierbei immer: „Bis wann muss es erledigt sein?“

Seien Sie bereit, private Arbeiten abzulehnen

Wenn der „Privatkram“ derart überhand nimmt, dass Ihre eigentlichen Aufgaben darunter leiden, sprechen Sie mit Ihrem Chef. „Chef, ich erledige mittlerweile jeden Tag zwei Stunden nur private Dinge für Sie. Unter zehn Stunden am Tag komme ich nicht aus dem Büro. In Zukunft kann ich das nicht mehr leisten. Ich schlage vor, dass Sie Privatangelegenheiten an eine persönliche Assistentin delegieren, vielleicht eine auf 400-Euro-Basis?“

Private Hilfsbereitschaft hat ihre Grenzen: Ihr Chef kann nicht verlangen, dass Sie während seines Urlaubs bei ihm zu Hause nach dem Rechten schauen. So lehnen Sie das ab: „Das ist zu privat und außerdem zu aufwändig. Fragen Sie bitte den Hausmeister oder Ihre Nachbarin.“

Es gibt auch Ausnahmen

Ausnahme ist ein Arbeitsvertrag als „persönliche Assistentin“. In diesem Fall stehen private Dienstleistungen ganz offiziell in der Stellenbeschreibung. Persönliche Assistentinnen werden nicht immer vom Unternehmen, sondern oft vom Chef privat angestellt. Einige arbeiten im Home- Office ihres Chefs. Die organisieren Berufliches und Privates. Auch hier gilt: Sie organisieren das Haus/Büro und das Sekretariat. Putzen, Babysitten und Bügeln gehören nicht dazu – außer es wurde so vereinbart.

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