Sitzordnung: Diese Grundregeln sind wichtig

In kleinen Kreisen setzt sich jeder, wohin er will. Höflich ist es nach wie vor, dem ranghöchsten Gast die erste Platzwahl zu überlassen. Bei offiziellen Anlässen ist der Ehrenplatz rechts vom Gastgeber, ein weiterer Ehrenplatz links von ihm. Je niedriger der Rang des Gastes, desto weiter ist dessen Platz vom Gastgeber entfernt. Das gilt für geschäftliche und private Treffen gleichermaßen.

Müssen Sie als Sekretärin für einen offiziellen Anlass eine Sitzordnung aufstellen, dann beachten Sie Folgendes:
• Damen und ausländische Gäste sollten niemals am Ende einer Tafel sitzen. Das gilt als unhöflich.
• Platzieren Sie die Teilnehmer in jeder Hinsicht ausgewogen: Die Gäste sollten im Hinblick auf ihr Geschlecht und ihr Temperament gut verteilt sein. Platzieren Sie temperamentvolle Personen so, dass sie sich nicht gegenseitig in die Quere kommen. Setzen Sie Menschen zusammen, die gemeinsame Interessen und Gesprächsthemen haben.
• Sind Partner/Ehepartner eingeladen, müssen diese nicht mehr auseinandergesetzt werden. Daraus ist eine Kann-Bestimmung geworden.
• Begleitpersonen haben immer denselben Rang wie der eingeladene Gast.
• Runde Tische sind besonders gut geeignet, da es keine unbeliebten Außenplätze gibt.
• Vermeiden Sie es, Tische zu nummerieren, denn dadurch entsteht eine Wertung. Geben Sie den Tischen besser Künstler- oder Blumennamen, zum Beispiel „Mozart-Tisch“, „Rosen-Tisch“.

Der Redaktions-Tipp: Wenn ein Gast kurzfristig absagt

Der Ärger ist groß, wenn die Sitzordnung nach stundenlanger Arbeit endlich steht, aber wieder umgestoßen werden muss, weil Sie wenige Stunden vor der Veranstaltung spontane Absagen erhalten. Bewahren Sie die Nerven und prüfen Sie: Ist es möglich, dass alle einen Platz aufrücken, sodass ein Außenplatz leer bleibt? Können die Stühle etwas lockerer gestellt werden, um die
Lücke zu schließen? Ist dies nicht möglich, muss der Platz notfalls frei bleiben. Für die Sitznachbarn ist die Kommunikation dadurch natürlich eingeschränkt. Ihr Chef oder Sie sollten den Betroffenen die Situation erklären und Ihr Bedauern äußern, um Ärger zu vermeiden.

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