Vorsicht! Bußgeld droht, wenn Sie Adressen anderer Empfänger ins Verteilerfeld setzen

Eine Absenderin hatte eine E-Mail an Kunden versandt und im Verteilerfeld für alle sichtbar einen fast zehn Seiten umfassenden E-Mail Verteiler eingefügt.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat sie nun mit einem Bußgeld belegt: Wer einen kompletten E-Mail-Verteiler an zahlreiche Adressaten versendet, missachtet deren Recht auf Datenschutz.
 
Laut BayLDA dürfen E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten nur dann an Dritte übermittelt werden, wenn dafür eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt. Beides war hier nicht gegeben.
 
Wegen der großen Zahl an Betroffenen hat das BayLDA in diesem Fall ein Bußgeld verhängt. Die Höhe des Bußgelds nannte das Amt nicht; es handle sich nicht um einen strafrechtlichen Verstoß, und der Bescheid richte sich gegen eine Privatperson.
 
Das BayLDA bemängelt, dass manche Unternehmen sich nicht ausreichend mit der Thematik des „CC“ , beschäftigen. Stünden die Adressen im „BCC“, gäbe es keine rechtlichen Probleme.
 
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie eine E-Mail an mehrere Personen gleichzeitig versenden wollen, benutzen Sie hierfür zwingend das Verteilerfeld „BCC“ statt „CC“.

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