DIN 5008: 3 Regeln für korrekte Prozentangaben

Prozentangaben in der Korrespondenz haben so ihre Tücken. Fragen, die immer wieder auftauchen:
  • Wird das Wort „Prozent“ im Text ausgeschrieben, oder dürfen Sie es auch als Prozentzeichen (%) darstellen?
  • Gehört zwischen die Zahl und das Prozentzeichen (%) ein Leerschritt?
  • Und wann müssen Sie „Prozentpunkte“ statt „Prozent“ schreiben?
Sollten Sie sich auch schon einmal die Frage gestellt haben, wie man Prozentangaben in Angeboten und Rechnungen richtig darstellt, können Sie jetzt mit Hilfe rechnen.

Mit diesen drei Regeln nach der DIN 5008 machen Sie der Verwirrung ein Ende und gehen souverän mit Prozentangaben um:

  1. Regel: Sie können, müssen das Prozentzeichen aber nicht verwenden.
    Ob Sie das Wort „Prozent“ ausschreiben oder stattdessen lieber das Prozentzeichen (%) verwenden, bleibt Ihnen überlassen. Achten Sie nur auf Einheitlichkeit in Ihrem Text. Das Wort „Prozent“ auszuschreiben, empfiehlt sich im Fließtext. Es als Zeichen (%) darzustellen, ist in einer tabellarischen Aufstellung sinnvoll.
  2. Regel: Vor dem Prozentzeichen steht ein Leerzeichen.
    Falls Sie das Prozentzeichen (%) verwenden, stehen davor und dahinter je ein Leerzeichen – falls kein anderes Satzzeichen folgt. Früher stand vor dem Prozentzeichen nur ein halbes Leerzeichen; das ist jetzt passé.
    Eine Ausnahme bildet die Schreibweise für den Zusatz „-prozentig“: Ziffer, Zeichen und die Endung werden zusammengeschrieben, zum Beispiel: 100%ig.
  3. Regel: Der Unterschied zwischen zwei Prozentangaben heißt „Prozentpunkte“.
    Das Wort „Prozentpunkte“ verwenden Sie, wenn es um Änderungen einer Prozentzahl geht. Sprechen Sie in diesem Zusammenhang nicht von „Prozent“, sonst bauen Sie automatisch einen Rechenfehler ein.

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